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Home > Bürgerservice > News > Fertigstellung Glasfaseranschluss 2. Baulos
Die Arbeiten zum 2. Baulos des Glasfasernetzes in der Gemeinde Kaltern, werden in den nächsten Wochen abgeschlossen werden. Damit alle Bürger, welche um einen Glasfaseranschluss angesucht haben, ein Glasfaserkabel ins Gebäude verlegt bekommen und die nötige Anschlussbox (BEP) installiert werden kann, ist es nötig, dass die Arbeiten in den eigenen Privatgründen abgeschlossen werden (Verlegung des Leerohres, o.ä.)
Es handelt sich dabei um jene Arbeiten, welche beim Lokalaugenschein mit der ausführenden Firma abgesprochen und protokolliert wurden. Für diese Verlegung der Leerrohre auf dem Privatgrund (vom Übergabeschacht bis zum Anschlusspunkt im Gebäude) muss der Endnutzer selbst Sorge tragen. Die Arbeiten können in Eigenregie oder auf eigene Kosten von einer vom Hauseigentümer beauftragten Firma oder einem Fachmann durchgeführt werden.
All jene Bürger, welche bis zum 8. Dezember 2024 die, beschriebenen und beim Lokalaugenschein besprochenen, Arbeiten nicht durchgeführt haben, können nicht mehr, im Zuge dieses Projektes, ans Glasfasernetz angebunden werden.
Bei einem späteren Interesse an einem Glasfaseranschluss wird der gesamte nachträgliche Kostenaufwand an den Endkunden verrechnet.
Für Fragen, bezüglich der Lokalaugenscheine oder für Meldungen zur Fertigstellung der nötigen Arbeiten wenden Sie sich an die Kontaktperson der ausführenden optischen Firma, welche auf dem Protokoll des Lokalaugenscheins zu finden ist.
Valter (Telecomunicazioni Trentino) – 366/2550877
18.11.2024