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Home > Bürgerservice > News > Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene für das Jahr 2025 - Bettenstopp
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 51 vom 25.11.2024 wurde die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten abgeändert.
Ab 07.01.2025 und bis zum 31.01.2025 können Interessierte die Anträge um Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene einreichen.
Für die Anträge um Zuweisung darf ausschließlich das eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Formular verwendet werden.
Die Anträge werden in der zeitlichen Reihenfolge angenommen, und unter Berücksichtigung der in den Artikeln 7, 8 und 9 enthaltenen Kriterien obgenannter Gemeindeverordnung bewertet. Mit begründeter Maßnahme werden die Gästebetten zugewiesen oder abgelehnt. Es wird eine Rangliste erstellt, welche mit Ende des betreffenden Jahres die Gültigkeit verliert.
Die Anträge können ab 07.01.2025, 00.00 Uhr, entweder über die zertifizierte elektronische Post (PEC), kaltern.caldaro@legalmail.it oder persönlich im Rahmen der Öffnungszeiten des Rathauses im Protokollamt der Gemeinde, wobei das Datum und die genaue Zeitangabe vermerkt werden, eingereicht werden.
Alle vor obgenanntem Datum eingereichten Anträge auf Zuteilung können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen können Sie der Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen. Auskünfte erhalten Sie zudem im Lizenzbüro – Tel. 0471-968820 bei Herrn Gerd Dissertori.
Die Gemeindereferentin
Gertraud Morandell Bernard
- Gemeindeverordnung für die Zuweisung von Gästebetten auf Gemeindeebene
- Antrag um Zuweisung von Gästebetten
27.11.2024