Fälligkeit der Identitäskarte in Papierform

Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform...

Veröffentlichungsdatum:

18.03.2026

Lesedauer

1 Minute

Themen
    Kategorien
    Foto

    Beschreibung

    Die Verordnung (EU) 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

    Die Verordnung EU 2019/1157 der Europäischen Union hat festgelegt, dass Identitätskarten in Papierform am 3. August 2026 ihre Gültigkeit verlieren, da diese nicht mehr den festgelegten Mindestsicherheitsanforderungen entsprechen.

    Der Verfall der Gültigkeit betrifft dabei nicht nur eine mögliche Ausreise ins Ausland, sondern auch die Verwendung der Identitätskarte in Papierform innerhalb des italienischen Staatsgebietes.

    Aus diesem Grund möchten wir alle Bürger, welche noch im Besitz einer Identitätskarte in Papierform sind, dazu einladen, sich frühzeitig zu organisieren und im Meldeamt der Gemeinde Kaltern den Antrag zur Ausstellung der elektronische Identitätskarte (EIK) zu stellen.

    Kontakt

    Meldeamt

    MARKTPLATZ 2, 39052 KALTERN A.D. WEINSTRASSE+39 0471 968835demo@kaltern.eu

    Weitere Informationen

    Zuletzt aktualisiert: 18.03.2026, 11:45 Uhr

    Entdecken

    Bekanntmachungen

    Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

    News

    Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.